Die untenstehenden Vertragsbedingungen regeln die Rechtsverhältnisse zwischen Ihnen , nachfolgend Fahrgast, und uns : BIHTOURS GMBH, Grabenstrasse 9,8952 Schlieren.
Der Fahrgast ist den Allgemeinen Transportbedingungen (ATB) unterstellt. Das auf Transportverträge anwendbare Recht hat Gültigkeit im Falle von Inkompatibilität einer hiernach angegeben Bestimmung mit den Mussvorschriften des anzuwendenden Rechts des Transportvertrages, sind die letzteren vorrangig.
2. Fahrschein
Mit dem Erwerb eines Reisebillets schliesst der Fahrgast den Beförderungsvertrag mit dem Transportunternehmen ab. Das Reisebillet gewährleistet dem Fahrgast den Zutritt zum Bus.
Das Reisebillet ist persönlich und nicht übertragbar. Ein Reisebillet ohne Umschlagblatt, ohne Agendturstempel und ohne Ausgabedatum ist ungültig. Die Dauer der Gültigkeit wird ab Ausgabedatum gezählt und ist auf sechs Monate begrenzt. Sollte diese Dauer kürzer sein ist dies auf dem Reisebillet spezifisch bermerkt. Das Reisebillet muss vom Fahrgast aufbewahrt werden und auf Anfrage zur Kontrolle präsentiert werden.
Bei Verlust oder Diebstahl des Reisebillets haftet der Fahrgast. Fahrgäste die sich wegen Verlust oder Diebstahl ihres Fahrscheins, ohne diesen präsentieren, sind verpflichtet, eine neue gültige Frahrkarte zu erwerben.
3. Einsteigen
Der Passagier muss sich 30 Min vor der Abfahrt des Busses vor Ort einfinden (Während der Hochsaison vorzugsweise 45 Min.)
Der Transportunternehmer kann auf bestimmten Linien eine Gebühr für das Check-in erheben.
4. Rückfahrt «open»
Die Platzreservation für die «Hinreise» wird mit der Billetausgabe vorgenommen.
Die Reservation des Rückreisedatums bei Reisebilleten mit Rückfahrt, open muss mindestens 5 Tage vor dem vorgesehenen Abfahrtsdatum gemacht werden. Die Reservation wird je nach vorhandenem Platz akzeptiert. Hat der Passagier bei der Ausgabe des Reisebillets schon seinen Platz für die «Rückreise» reserviert, muss er trotzdem das Datum bestätigen lassen. Der Transportunternehmer behält sich das Recht vor, die nicht bestätigten Plätze zu verkaufen. Jegliches Reisebillet ohne gültiges Abfahrtsdatum ist ungültig und kann nur dann akzeptiert werden, wenn noch freie Plätze vorhanden sind.
ACHTUNG: Die Rückfahrt muss unbedingt vor Ort Bestätigt werden. Das Reisebillet gilt nur für eine Person und ist nicht Übertragbar. Gültigkeit: 6 Monate ab Ausgabedatum, ausser Tarife mit anderen Einschränkungen.
5. Tarife & Ermäßigungen
Der am Ausgabedatum geltende Tarif bleibt anwendbar, vorausgesetzt, dass die Hinund Rückfahrt vollständig und vor Beginn der Reise bezahlt wurde.
Tarife und Fahrpläne können häufig geändert werden. Im Falle von Differenzen mit den publizierten Dokumenten (Frahrpläne, Internet usw.) gelten die auf dem Fahrschein gedruckten Daten. Im Zweifelfall empfehlen wir Ihnen, uns über die Telefonnummer 041 210 30 63 oder 043 211 00 02 zu kontaktieren.
Der Transportunternehmer kann Ermäßigungen für «Kinder», «Studenten», «Jugendliche», «Gruppen» oder «Senioren (+60 Jahre)» für Reisen auf bestimmten Linien gewähren. Bei Ermässigungen wird die Summe immer auf die ganze Zahl in CHF aufgerundet. Im Falle von Unstimmigkeiten mit den vorliegenden ATB gelten die Tarifbestimmungen der betreffenden Linie.
Hat die Reise begonnen, kann das Reisebillet mit Tarifermäßigung «Kind» während der Gültigkeitsdauer mit der Ermäßigung benutzt werden, auch selbst wenn die Altersgrenze nach Reisebeginn überschritten wird.
Der Tarif für «Studenten» ist nur für bestimmte Reiseziele anwendbar und einzig auf Vorweisung der Studentenkarte, welche für das laufende Kalenderjahr gültig ist.
Der Transportunternehmer kann zu bestimmten Reisedaten und auf Hochsaisongebühren anwenden. Die oben aufgeführten Ermäßigungen werden nicht auf die Gebühren für «Hochsaison» angewandt.
Busbahnhofgebühren können ebenfalls je nach Abfahrtsort oder Reiseziel zur Andwendung kommen.
6. Annullierungen & Rückerstattungen
Die Reiseannullierung und die Rückerstattung haben bei der Agentur zu erfolgen, welche das Reisebillet ausgestellt hat. Die Firma welche als Dienstvertreter tätig ist, hat das Recht Annullationsgebühren zu erheben.
Reisebillette, welche nicht 2 Tage vor Abfahrt abgeholt / bezahlt werden, können von der
BIHTOURS GMBH annulliert werden, nichts anderes vereinbart wurde.
7.Reisegepäck
Das Gepäck muss mit dem Namen des Fahrgastes versehen sein und dieser ist jederzeit aufgefordert, mögliche Polizei-und Zollkontrollen zu erleichtern. Jeder Fahrgast ist für sein Handgepäck selber verantwortlich.
Wir lehnene jegliche Verantwortung im Falle von Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von wertvollem Handgepäck wie Schmuck, Reisedokumente usw. ab. Für spezielle oder zerbrechliche Gepäckstücke (Sportmaterial, Musikinstrumente usw.) Hat der Fahrgast die Möglichkeit, sich privat zu versichern lassen.
Bei Verlust, Schaden oder Diebstahl von Gepäck in den Gepäckräumen oder auf der Galerie des Busses, muss der Fahrgast sofort den Busfahrer über den Schaden informieren und es binnen 48 Stunden eine schriftliche Bestätigung im Büro der Endstation anfordern. Die Gesellschaft ist nicht verantwortlich für von Drittpersonen verursachten Schäden am Gepäck. Bei Diebstahl muss der Fahrgast einen Polizeirapport vorweisen. Die Höhe des Schadens muss vom Fahrgast nachgewiesen werden. Die maximale Entschädigung beträgt CHF 250,--.
Das Handgepäck wird ausschliesslich auf eigene Rechnung und Gefahr des Reisenden transportiert.
Es ist verboten Tiere, Korbflaschen, Glasflaschen, Kartons, Fahrräder oder sonstige gefährliche Produkte zu transportieren.
Der Fahrgast hat sich ebenfalls nach den vom Transportunternehmer erlassenen Bestimmungen bezüglich des Gepäcks zu richten.
8.Einschränkungen
Gemäss Artikel 2 der Verordnung über den Transport im öffentlichen Verkehr vom 5. November 1986, kann das Transportunternehmen Personen vom Transport ausschliessen, die :betrunken sind oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen;sich ungebührlich benehmen;die Benützungs- und Verhaltensvorschriften oder die Anordnungen des Personals nicht befolgen.9. Verwaltungsformalitäten
Der Passagier muss sich an die Ein- und Ausreisevorschriften der entsprechenden befolgen. Der Transportunternehmer übernimmt keinerlei Verantwortung gegenüber dem Reisenden der diese Vorschriften nicht beachtet.
10. Verantwortungen des Transportunternehmers
Der Transportunternehmer deckt körperliche Schäden welche der Fahrgast beim Einsteigen und bis zum Aussteigen des Busses, beide Handlungen inbegriffen, erleiden könnte. Schäden, welche vom Passagier selbst oder durch Gepäck spezieller Natur oder dessen Verpackung hervorgerufen worden sind werden nicht vom Transportunternehmer gedeckt.
Der Transportunternehmer weist jegliche Verantwortung für Schäden zurück, welche durch Verspätung, Fahrtannullierung oder für jede durch andere Transportmöglichkeiten verfehlte Reiseverbindung. Somit kann er keine Spesen und jegliche andere Konsequenzen übernehmen die sich dadurch ergeben.
Das anwendbare Recht des Transportvertrags bestimmt die anderen Fälle, für welche der Transportunternehmer von jeglicher Verantwortung entbunden ist.
Der Transportvertrag sowie die Haftpflicht des Transportunternehmers sind den Rechten des Landes des Transportunternehmers unterworfen, welcher den Transport durchgeführt hat.
Die Transportgesellschaft behält sich das Recht vor jegliche Änderungen vorzunehmen, welche sie im Falle unvorgesehenen Umständen für nötig hält.11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Allein das Schweizerische Recht ist in juristischen Verhältnissen anwendbar zwischen dem Passagier und BIHTOURS GMBH .